Rechtsanwältin Anke Zapfe, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht Medizinanwalt Gesundheitanwalt Potsdam Berlin Anwaltskanzlei

Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit – Wie setze ich meine Ansprüche durch?

Sind Sie durch eine schwere oder chronische Krankheit oder durch einen Unfall von Berufsunfähigkeit betroffen? Sind oder waren Sie angestellt oder selbstständig beruflich tätig? Sind Sie Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Haben Sie bereits versucht, wegen der eingetretenen Berufsunfähigkeit Leistungen von Ihrem Versicherer zu erhalten? Hat der Versicherer die Leistung abgelehnt? Oder hat der Versicherer überhaupt noch keine Leistungsentscheidung getroffen und Sie haben vielmehr den Eindruck, dass eine solche Entscheidung herausgeschoben oder eventuell sogar vermieden werden soll? Hat der Versicherer Ihnen eine befristete Kulanzzahlung oder eine vergleichsweise Zahlung vorgeschlagen?

In allen diesen Fällen sollen Sie nicht zögern, fachanwaltlichen Rat einzuholen, bevor Sie sich entscheiden oder eine Vereinbarung unterzeichnen. Rechtsanwältin Anke Zapfe, LL.M. ist langjährig erfahrene Rechtsanwältin und zugleich sowohl Fachanwältin für Versicherungsrecht als auch Fachanwältin für Medizinrecht, was sie für die Durchsetzung Ihrer Rechte prädestiniert.

Auch bei Problemen wegen vom Versicherer behaupteter Falschangaben bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen, welche nicht selten bei Leistungsbegehren wegen Berufsunfähigkeit vorkommen, sollten Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen möglichst frühzeitig die im Umgang hiermit äußerst versierte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht und für Versicherungsrecht zu Rate ziehen. Insbesondere, wenn der Versicherungsvertrag noch nicht lange bestand, als der Leistungsfall eintrat, kommt es erfahrungsgemäß gehäuft zu Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen wegen (vermeintlicher) Falschangaben des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin. Bei drohender oder auch bereits eingetretener Berufsunfähigkeit – welche unter Umständen sogar trotz Weiterarbeit des Geschädigten vorliegen kann, sog. „Raubbau“, begleitet Rechtsanwältin Zapfe die Geltendmachung und – sofern sie nicht bereits frühzeitiger zugezogen wurde – die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Rentenzahlung. Spätestens, wenn der Versicherer kein Anerkenntnis abgibt, sondern befristete Kulanzzahlungen oder vergleichsweise Zahlungen anbietet oder die Leistungen ablehnt, sollten Sie sich fachkundigen Rat bei der langjährig erfahrenen Fachanwältin für Versicherungsrecht Zapfe einholen.

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