Abwehr und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Zur erfolgreichen Abwehr unberechtigter Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie zur Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Schädigern bzw. Verursachern ist Rechtsanwältin Anke Zapfe, LL.M., die seit 2002 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist und über die seltene zweifache zusätzliche Qualifikation als Fachanwältin für Versicherungsrecht (seit 2011) und zudem als Fachanwältin für Medizinrecht (seit 2016) verfügt, Ihre perfekte Wahl.

Personenschäden, also Körperverletzungen – im schlimmsten Fall bis zum Tode – können meist durch fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr oder in anderen Lebenssituationen (bspw. Sportunfälle, ärztliche Behandlungsfehler, Corona Infektion im KH oder Pflegeheim aufgrund von Hygieneverstößen) entstehen. In solchen Fällen kann ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen.

Für Arbeitnehmer, Schüler und Studenten, Rentner und für Unternehmer und Freiberufler (Ärzte und Zahnärzte, aber auch Apotheker, Architekten und Rechtsanwälte) und deren Angehörige sind Erwerbsausfallschäden oder im tragischsten Fall, dem Tod eines Menschen, Unterhaltsausfallschäden erheblich und für das weitere Leben prägend.

Eine rechtliche Beratung und Begleitung durch eine durchsetzungsstarke und erfahrene Spezialistin wie Rechtsanwältin Zapfe ist in solchen Fällen unerlässlich. Rechtsanwältin Zapfe berät und informiert ihre Mandanten und Mandantinnen, Angehörige und Hinterbliebene, Witwen, Witwer und Waisen über die möglichen Schadenersatzersatzansprüche (Haushaltsführungsschaden, Erwerbsausfallschäden) und Schmerzensgeld (auch Hinterbliebenenschmerzensgeld) und setzt diese Ansprüche außergerichtlich und nötigenfalls gerichtlich durch.

Für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Zahnärztinnen, MVZ, Krankenhäuser, Pflegeheime, Seniorenstifte, aber auch Kosmetikerinnen, Physiotherapeuten, Osteopathen, Podologen, Tattoostudios, Permanent Make up- Behandlungen, Friseure wehrt die Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht und Versicherungsrecht Zapfe langjährig spezialisiert Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen mit großem Erfolg ab. Bei vorhandener Haftpflichtversicherung ist die Zustimmung des Haftpflichtversicherers erforderlich. Idealerweise erfolgt bereits die Schadenanzeige beim Versicherer durch die langjährig mit der Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen erfahrene Fachanwältin für Medizinrecht Anke Zapfe.

Die Kommunikation mit dem Versicherer ( Haftpflicht oder Rechtschutz) übernimmt die Fachanwältin für Medizinrecht als Serviceleistung.

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