Unfallversicherung
Unfallversicherung – wenn der Unfall zum Fall wird…
Im Recht der Unfallversicherung gelten kurze und strenge Fristenregelungen, weshalb es sich immer lohnt, den Kontakt zu der erfahren Fachanwältin für Versicherungsrecht und für Medizinrecht bereits frühzeitig nach dem Unfallereignis zu suchen. Häufig ist bereits der konkrete Wortlaut der unverzüglich zu machenden Anzeige des Unfallgeschehens von größter Wichtigkeit für die Frage der Einstandspflicht und der späteren Regulierungsbereitschaft des Versicherers. Bereits bei der Anzeige können später nicht oder nur mit fachanwaltlicher Hilfe wiedergutzumachende Fehler passieren, die letztendlich die Versicherungsleistung schmälern oder ausschließen. Die Kenntnis und Durchsetzung der korrekten Höhe der Versicherungsleistung wiederum erfordert nicht nur die Spezialkenntnis der sog. Gliedertaxe, sondern auch der umfangreichen und sich stets fortentwickelnden Rechtsprechung hierzu.