Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch

Rechtlicher Beistand im Schadenfall – Feuer, Wasser, Sturm, Einbruch

Neben dem heftigen Schock drohen leider auch drängende wirtschaftliche Sorgen, wenn Sie durch Feuer, Wasser, Sturm oder einen Einbruch geschädigt wurden. Von Wasserschäden, Unwetter, Brand oder anderen schädigenden Ereignissen bleibt kaum jemand sein ganzes Leben verschont. Betroffen werden von solch manchmal sehr erheblichen und einschneidenden Schadensereignissen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Hoteliers, Restaurants-, Geschäfts- und Praxisinhaber, Freiberufler, Träger von Krankenhäusern, MVZ, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Senioreneinrichtungen, Schulen… In Deutschland haben jeden Tag viele Unternehmen, freiberuflich Tätige und Privatpersonen Einbrüche in Geschäfts- und Wohnräume zu beklagen. Im Gegensatz zum sog. „einfachen“ Diebstahl sind durch Einbrüche entstandene Schäden meist durch Versicherungen abgedeckt. Die erfahrene Fachanwältin für Versicherungsrecht Zapfe kennt die „Fallstricke“ bei der manchmal zähen Durchsetzung der versprochenen Versicherungsleistung und leitet ihre Mandanten und Mandantinnen sicher durch die Geltendmachung von der Schadenanzeige bis zur Regulierung des Versicherungsfalles. Auch durch Brände oder Wasser entstehen in Privathaushalten aber auch in Geschäftsräumen, Vermietungsobjekten, Hotels, Pflegeheimen etc. wirtschaftlich bedeutende Schäden. In den letzten Jahren waren auch zunehmend Stürme Verursacher von Schäden an Hausdächern etc. Da bereits bei der Schadenanzeige später kaum oder gar nicht mehr zu revidierende Fehler passieren, empfiehlt es sich, die Fachanwältin für Versicherungsrecht Zapfe bereits bei Eintritt des Schadens beratend hinzuziehen. Selbstverständlich können Sie die Fachanwältin für Versicherungsrecht auch zu jedem späteren Zeitpunkt hinzuziehen, um so die Durchsetzung der Zahlung des Versicherers zu erreichen.

Rechtsanwältin Zapfe begleitet und berät Ihre Mandanten und Mandantinnen, Privatpersonen, Praxen, MVZ, Krankenhäuser, Unternehmer und Freiberufler außergerichtlich bei Feuer-, Wasser-, Sturmschäden, nach Einbrüchen und anderen Schadensereignissen und setzt die außergerichtliche Durchsetzung der Regulierung durch. Erforderlichenfalls klagt sie berechtigte Forderungen vor den Amts- und Landgerichten ein. Nur selten muss sie nachfolgend noch ein Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten oder dem Kammergericht durchführen.

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