Rechtsanwältin Anke Zapfe, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht Medizinanwalt Gesundheitanwalt Potsdam Berlin Anwaltskanzlei

Erwerbsminderung, Reha, BG Rente..

Anwaltliche Hilfe – Erwerbsminderung, Reha, BG Rente..

Haben Sie Sorgen, die die Themen Erwerbsminderung, Reha, BG Rente oder andere sozialversicherungsrechtliche Ansprüche betreffen? Bei langer oder chronischer Krankheit, nach Unfällen oder auch nach erlittenen Körperverletzungen sehen sich Geschädigte, Patienten und Angehörige häufig vor große Herausforderungen bei der Durchsetzung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft gestellt. Es sind Themen, die den Betroffenen und deren Angehörigen zusätzlich zu den eigentlichen gesundheitlichen Problemen große wirtschaftliche Sorge bereiten. Häufig ist die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Betroffenen oder sogar zusätzlich auch die seiner Familie (Ehepartner und Kinder) bedroht.

Rechtsanwältin Anke Zapfe, LL.M. ist eine langjährig erfahrene und versierte Fachanwältin für Medizin- und für Versicherungsrecht. Sie begleitet und vertritt gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen, erwerbsgeminderte oder verunfallte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Schüler und Schülerinnen, Studenten und Studentinnen etc. und deren Angehörige. Rechtsanwältin Anke Zapfe, LL.M. führt erfolgreich notwendige Widerspruchsverfahren gegen ablehnende Bescheide der Behörden und setzt die Ansprüche ihrer Mandantinnen und Mandanten erforderlichenfalls auch – gerichtlich – vor den Sozialgerichten durch.

In sehr vielen Fällen führt die Einschaltung der Fachanwältin für Medizin- und Versicherungsrecht bereits im Widerspruchsverfahren zum Erfolg, so dass ein gerichtliches Klageverfahren vermieden werden kann. Auch ein solches gerichtliches Verfahren sollte – nach einem entsprechenden anwaltlichen Rat – nicht gescheut werden. Die Erfolgsaussichten sind häufig gut, das Kostenrisiko überschaubar und die Bedeutung für die wirtschaftliche Existenz des Einzelnen hoch.

Scheuen Sie sich daher bitte nicht, nach Erhalt eines ablehnenden Bescheids zeitnah zumindest eine professionelle anwaltliche Erstberatung wegen Ihrer sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche in Anspruch zu nehmen. Rufen Sie in der Kanzlei unter 0331-2010 9000 an und vereinbaren Ihr persönliches Gespräch zur anwaltlichen Erstberatung in unseren Kanzleiräumen in Potsdam oder – auf Ihren Wunsch –  als Telefonat oder Videotelefonat.

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