Rechtsanwältin Anke Zapfe, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht Medizinanwalt Gesundheitanwalt Potsdam Berlin Anwaltskanzlei

Krankenversicherung

Krankenversicherung und medizinische Notwendigkeit

Gesetzliche und private Krankenversicherung:

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen schwer oder chronisch erkrankt? Sind Sie privat versichert und der Versicherer verweigert sich, Ihnen die Kosten einer medizinisch notwendige Behandlung zu ersetzen? Sind Sie gesetzlich versichert und die Krankenkasse verweigert Ihnen die beantragte Reha? Sind Sie privat krankenversichert und der Versicherer wirft Ihnen vor, die sog. Gesundheitsfragen, die Ihnen bei Antragsstellung gestellt wurden, falsch beantwortet zu haben? Sie sind gesetzlich versichert und die von Ihnen und Ihrem Arzt als medizinisch erforderlich erachtete Behandlung ist nicht Bestandteil der Leistungen, die als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ im Sinne des § 12 SGB 5 angesehen werden?

Solche und viele weitere rechtliche Probleme treffen diejenigen am härtesten, die ohnehin aufgrund ihrer schicksalhaften Erkrankung ein sehr schweres Los haben. Auch bei ernster oder länger andauernder Erkrankung privat oder gesetzlich Versicherter oder deren Angehöriger  lohnt die begleitende rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Leistungen der privaten Krankenversicherung (bspw. Krankheitskosten, Krankentagegeld) oder der gesetzlichen Krankenkassen (Reha, Krankengeld). Bei Rücktritts- und Anfechtungserklärungen durch den privaten Krankenversicherer wegen behaupteter oder vermeintlicher Falschangaben bei den Gesundheitsfragen sollten Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen möglichst frühzeitig die im Umgang hiermit äußerst versierte Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht zu Rate ziehen.

Häufig geben Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen oder Mitglieder oder Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse viel zu schnell die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf, weil Sie irrig glauben, Sie hätten ohnehin keine Chance.

Rechtsanwältin Zapfe führt konsequent Widerspruchsverfahren gegen den gesetzlichen Krankenversicherer, die häufig erfolgreich sind – so dass ein gerichtliches Klageverfahren meist vermeidbar ist. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht und zugleich Fachanwältin für Medizinrecht steht den Versicherern auf Augenhöhe gegenüber und kann aufgrund Ihrer langjährigen Erfahrung meist gut einschätzen, ob die von Ihren Mandanten und Mandantinnen begehrten Ansprüche rechtlich erfolgreich durchsetzbar sind oder nicht. Sie begleitet nicht nur die außergerichtliche Durchsetzung oder einen Abschluss eines Vergleichs,  sondern geht nötigenfalls auch den Klageweg bis zu Ziel.

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