Rechtsanwältin Anke Zapfe, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht Medizinanwalt Gesundheitanwalt Potsdam Berlin Anwaltskanzlei

Vertragsrecht

Ihre Anwaltskanzlei in Potsdam für Vertragsrecht

Das Vertragsrecht betrifft zunächst alle Themen rund um das Zustandekommen eines Vertrages. Idealerweise ziehen Sie die langjährig erfahrene Rechtsanwältin bereits im Vorfeld eines Abschlusses eines Vertrages, also bei der Gestaltung eines Vertrages, hinzu.

Typische Verträge sind

 

  • Arbeitsverträge
  • Dienstverträge
  • Behandlungsvertrag (zwischen Patienten und Arzt, Physiotherapeuten, Kosmetikerin, Podologen..)
  • Werkverträge (z.B. Hausbau, Anfertigung von Zahnprothetik)
  • Geschäftsbesorgungsvertrag (z.B. Rechts- und Steuerberatung)
  • Bürgschaft (zur Sicherung eines Darlehens)
  • Abtretungsvertrag (zur Sicherung eines Darlehens bspw. zur Immobilienfinanzierung oder zur Praxisgründung bei der Apobank)
  • Versicherungsverträge (z.B. Personenversicherungen, Betriebs- oder Praxisausfallversicherungen)
  • Darlehensverträge
  • Gesellschaftsverträge (z.B. Gründung einer Praxisgemeinschaft, eines MVZ)
  • Kaufverträge (Immobilien, Praxiskaufverträge)
  • Mietverträge (Immobilien)
  • Verträge zur Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG, Gemeinschaftspraxis)
  • Leasingverträge (Kfz, Praxisausstattung)
  • Franchise (z.B. Gründung einer Verkaufsfiliale, einer Gastronomiefiliale oder einer Zahnarztpraxis)

Die meisten Konflikte können durch die professionelle Vertragsgestaltung im Voraus vermieden werden. Die Voraussicht, rechtlichen Beistand nicht erst zu suchen, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, ist eine wirtschaftlich sinnvolle und zukunftsorientierte Vorgehensweise. Eine frühzeitige rechtlich spezialisierte Beratung spart Kosten und schont Nerven.

Im Laufe eines Vertragslebens entstehen leider nicht selten wegen der häufig interessengeleiteten unterschiedlichen Auslegung eines Vertrages zuvor von den Vertragsparteien nicht vorhergesehene Probleme. Spätestens in einer solchen Situation sollten Sie auf den rechtskundigen Rat der erfahrenen Rechtsanwältin Anke Zapfe, LL.M. vertrauen.

Im Falle von aufkeimenden Konflikten wegen der vereinbarten Inhalte und der hieraus resultierenden Rechte und Pflichten der einzelnen Vertragspartner sind Sie in der Fachanwaltskanzlei Zapfe, LL.M. ebenso so gut aufgehoben und vertreten wie bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Vertragsverletzungen. Auch hinsichtlich der Möglichkeiten und Folgen der Beendigung oder der Kündigung eines Vertrages – gleich, um welchen Vertrag es sich handelt – berät und vertritt Rechtsanwältin Zapfe die rechtlichen und ökonomischen Interessen ihrer Mandanten und Mandantinnen rechtssicher, durchsetzungsstark und mit dem erforderlichen wirtschaftlichen Verständnis.

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