Bewertungsportale

Bewertungsportale – professioneller anwaltlicher Beistand

Der Blick in die Emails bringt meist die schlechte Nachricht. Ein Patient oder eine Patientin hat eine negative Bewertung in ein Portal eingestellt. Sie brauchen nun professionellen anwaltlichen Beistand im Umgang mit den Betreibern des Bewertungsportales oder der Bewertungsportale.

Wie kommt es zu einer schlechten Bewertung?

Der häufigste Fall: Der Patient oder die Patientin ist unzufrieden. Aber warum?

1. Er oder sie hat oder hatte andere Erwartungen, als Sie und Ihr Team annehmen.

2. Sie kannten zwar die Erwartungshaltung, aber konnten diese mit den vorhandenen internen Ressourcen oder Prozessen nicht erfüllen.

3. Ihre Leistungsnormen entsprechen zwar der Erwartung, diese konnten aber ausnahmsweise nicht erreicht werden, sog. „Ausreißerfälle“.

4. Die durch ihre Praxis erbrachte Leistung ist fehlerfrei, entspricht aber nicht dem, was sie oder er denkt, was Sie ihm oder ihr versprochen haben….

Wie kann es noch zu einer schlechten Bewertung kommen?

Ehemals nahestehende Personen, die Sie verärgert haben, unzufriedene, ausgeschiedene Mitarbeiter oder gar neidische Nachbarn, die Ihnen Ihren Erfolg nicht gönnen, könnten eventuell ebenfalls Verfasser der Negativbewertung sein. Es lohnt meist nicht, darüber zu grübeln. Es bringt Ihnen rechtlich und tatsächlich nichts. Wenn es allerdings Beweise gibt, dass jemand Ihnen zielgerechtet die schlechte Bewertung verfasst hat, ist das natürlich etwas anderes. Dann ist es sinnvoll, dem nachzugehen und dies auch Ihrer Anwältin mitzuteilen. Personen, die so etwas zielgerichtet tun, um Ihnen zu schaden, machen sich schadenersatzpflichtig.

Was ist jetzt zu tun?

Wenn Sie die Bewertung entdeckt haben, sollten Sie so schnell wie möglich reagieren. Sobald Sie der Bewertung widersprechen, wird das betroffene Portal diese regelmäßig kurzfristig jedenfalls vorübergehend unsichtbar machen.

Damit ist es aber nicht getan.

Von dem nächsten Schritt wird es abhängen, ob die Bewertung wieder sichtbar gestellt wird oder nicht. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der Oberlandesgerichte hierzu ist differenziert und in einer ständigen Fortentwicklung. Neben der Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung hängt es von den Details der Bewertung und der Reaktion hierauf ab, ob die Bewertung zulässigerweise wieder veröffentlicht werden darf oder nicht. Sehr erfolgreich gelingt Rechtsanwältin Zapfe seit vielen Jahren in enger Kooperation mit ihren Mandanten die Löschung von oft unverschämten oder schlicht unsachlichen Einträgen in Bewertungsportalen. Auch bei ungewollter Löschung von Bewertungen oder wegen anderer Fragen rund um das Thema Bewertungsportale sollten Sie sich an die Fachanwältin für Medizinrecht wenden.

Rechtsanwältin Zapfe hat über ihre anwaltliche Tätigkeit hinaus auch mehrjährige Erfahrung aus der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Interessenvertretung und Mitgliedsbetreuung des bedeutendsten nationalen Wirtschaftsverbandes für Unternehmen der Chemie und Pharmaindustrie. Bereits im Rahmen dieser Tätigkeit arbeitete sie interdisziplinär eng mit Medizinern, Biologen, Chemikern, Ingenieuren und Wirtschaftswissenschaftlern aus den Mitgliedsunternehmen und mit maßgeblichen Personen aus Exekutive und Legislative zusammen, was ihr naturwissenschaftliches, politisches und wirtschaftliches Verständnis und Verhandlungsgeschick geprägt hat.

Die Fachanwaltskanzlei Zapfe, LL.M. berät auch die Betreiber von Plattformen. Eine mögliche Interessenkollision wird jeweils gesondert geprüft und strikt vermieden.

Rechtsanwältin Anke Zapfe, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht Medizinanwalt Gesundheitanwalt Potsdam Berlin Anwaltskanzlei

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