Wirtschaftsstrafrecht und Strafrecht für Mediziner

Wirtschaftsstrafrecht und Strafrecht für Mediziner – professioneller rechtlicher Beistand in Ausnahmesituationen

Wenn Sie im Rahmen Ihrer (zahn)ärztlichen Tätigkeit Kenntnis von einem gegen Sie gerichteten Ermittlungsverfahrens bekommen haben, ist der Schock und die Wut, aber auch ein Gefühl der Ohnmacht oder Hilflosigkeit zunächst wahrscheinlich und zutiefst menschlich. Dieses sollte Sie aber nicht lähmen, sondern vielmehr dazu veranlassen, sich kurzfristig professionellen fachanwaltlichen Rat zu suchen. Rechtsanwältin Anke Zapfe, LL.M. hat ausgewiesene wirtschaftliche und wirtschaftsstrafrechtliche Expertise. Sie hat berufsbegleitend erfolgreich den Master of Laws (LL.M.) im Wirtschaftsstrafrecht erworben. Sie vertritt Ärzte, Zahnärzte, MVZ, Krankenhäuser, Apotheker, etc. im Falle eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Im worst case Fall einer – drohenden oder begonnenen – Durchsuchung sollten sich die Betroffenen sofort in telefonischen Kontakt mit ihr setzen. Bei Vereinbarung einer ExpertFlat ist dies durch Kontaktaufnahme über die Mobilfunknummer von Frau Rechtsanwältin Zapfe unverzüglich jederzeit möglich.

Rechtsanwältin Zapfe hat über ihre langjährige anwaltliche Berufserfahrung hinaus auch mehrjährige Erfahrung aufgrund der rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Interessenvertretung und Mitgliedsbetreuung des bedeutendsten nationalen Wirtschaftsverbandes für Unternehmen der Chemie und Pharmaindustrie. Bereits im Rahmen dieser Tätigkeit arbeitete sie interdisziplinär eng mit Medizinern, Biologen, Chemikern, Ingenieuren und Wirtschaftswissenschaftlern aus den Mitgliedsunternehmen und mit maßgeblichen Personen aus Exekutive und Legislative zusammen, was ihr naturwissenschaftliches, politisches und wirtschaftliches Verständnis und Verhandlungsgeschick geprägt hat.

Auch in einer solchen Ausnahmesituation (strafrechtliches Ermittlungsverfahren) lohnt es sich, die Ruhe zu bewahren und höchst professionellen und spezialisierten anwaltlichen Rat einzuholen und sich fachanwaltlich vertreten zu lassen. Versuchen Sie bitte nicht, die Angelegenheit aus falscher Scham selbst zu regeln. Die Erfolgsaussicht, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, steigen immens bei professioneller anwaltlicher Vertretung. Berücksichtigen Sie eventuelle negative Folgen für Ihre berufliche Existenz und zögern Sie bitte nicht. Die Situation ist ähnlich wie bei einer vermeintlich „peinlichen“ Erkrankung. In einer solchen Situation würden Sie jedem Patienten von einer „Kopf in den Sand“- Haltung abraten und ihm den Arztbesuch nahelegen. Für Ihre Anwältin ist die Vertretung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einfach ein Teil ihrer Berufsausübung – nicht etwa etwas Besonderes oder Peinliches…

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