Arzthaftung

Haftungsrecht der Ärzte und Zahnärzte, Krankenhausträger und MVZ

Im Haftungsrecht arbeitet Rechtsanwältin Zapfe gemeinsam mit ihrem Mandanten und ihrer Mandantin den medizinischen Sachverhalt sorgfältig auf, um diesen juristisch auszuwerten. Gemeinsam mit ihrem Mandanten oder ihrer Mandantin entwickelt sie Angriffs- und/ oder Verteidigungsstrategien und ist aufgrund ihrer fachlichen Expertise – eventuell nach Hinzuziehung externer (zahn)medizinischer Berater – in der Lage, sich auch mit hochkomplexen (zahn)medizinischen (gerichtlichen) Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen und diese nötigenfalls kritisch zu hinterfragen. Dies ist überragend wichtig, da der Prozess im Regelfall durch das Votum des medizinischen Sachverständigen gewonnen oder verloren wird. Rechtsanwältin Zapfe kennt aus ihrer langjährigen Tätigkeit die meisten von den Gerichten eingesetzten Sachverständigen und kann daher bei deren strategischer Befragung das Bestmögliche für Sie erreichen.

Rechtsanwältin Zapfe vertritt selbstständige und angestellte Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen, MVZ, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) Praxisgemeinschaften, MVZ und Krankenhausträger. Sehr gerne übernimmt sie auch die Beratung und Vertretung von Psychotherapeuten, Tierärzten, Notfallsanitätern, Rettungsassistenten, Apothekern, Physiotherapeuten, Hebammen, Kosmetikerinnen, Podologen, Osteopathen, Ergotherapeuten, Sanitätshäusern, Pflegediensten, Seniorenstiften, Gesundheits- und Krankenpflegern, Altenpflegern.

Geschädigte Patienten und deren Angehörige können sich ebenso vertrauensvoll an die Fachanwältin für Medizinrecht wenden.

In der aktuellen Situation leiden Ärzte wie Patienten gleichermaßen. Ärzte fragen sich, ob und wie sie ihre Patienten trotz der Pandemie adäquat versorgen können. Wie ist die rechtliche Situation, wenn es an geeigneter Schutzkleidung mangelt? Kann, darf oder muss ich meine Praxis öffnen? Was ist mit Vorsorgemedizin? Findet die statt? Darf die ausgesetzt werden? Was ist, wenn deshalb eine schwere Erkrankung erst zeitversetzt entdeckt wird? Was ist, wenn ich oder meine Eltern oder Großeltern  im KH oder Pflegeheim wegen mangelnder Hygienemaßnahmen mit Corona infiziert wurde?

Vereinbaren Sie unter der Telefonnummer 0331 2010 9000 ein Gespräch zur anwaltlichen Erstberatung mit der langjährig erfahrenen Fachanwältin für Medizinrecht Anke Zapfe, LL.M., die sehr erfolgreich schon hunderte arzthaftungsrechtliche Gerichtsverfahren geführt hat.

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